TSV Medizin Wechselburg e.V.

Auf unserer Webseite gibt es aktuelle Informationen rund um unser Vereinsleben und viele Informationen über unsere Geschichte. Gerade haben wir die Feierlichkeiten zu unserem 70-jährigen Vereinsjubiläum begangen. Dazu gibt es einen ausführlichen Artikel mit vielen Bildern.

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Außerdem möchten wir an dieser Stelle auch an die beiden bisher existierenden Chroniken hinweisen. Diese sind zum 45- und 50 jährigen Vereinsjubiläum entstanden.

Anhang zu Tagesordnungspunkt 5

Aufstellung der Satzungsänderungen im Vergleich zur Satzung, die von der
Mitgliederversammlung am 08.11.2019 beschlossen wurde:

Absatz alte Fassung  neue Fassung
 § 1 Name, Eintragung, Sitz, Geschäftsjahr, Vereinsfarben
Ziffer 3
Der Verein ist im Vereinigungsregister des Amtsgerichtes Chemnitz unter der Nummer „VR 40525“ eingetragen. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Chemnitz unter der Nummer „VR 40525“ eingetragen.
 § 2 Zweck und Gegenstand
In Ziffer 3
die Unterstützung kommunal Aufgaben und Interessen. die Unterstützung kommunaler Aufgaben und Interessen
§ 3 Gemeinnützigkeit
In Ziffer 1
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §51 Abgabenordnung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §51 Abgabenordnung,
Abschnitt, „Steuerbegünstigte
Zwecke“
Ziffer 2
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des
bisherigen gemeinnützigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Wechselburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Bei Auflösung des Vereins bzw. bei Wegfall des gemeinnützigen, steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Wechselburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§4 Mittelverwendung
Ziffer 8
Im Bedarfsfall ist durch die Mitgliederversammlung eine Finanzordnung zu erlassen und später ggf. zu ändern, die weiteren Einzelheiten regelt und als nachrangige Vorschrift nicht Bestandteil der Satzung ist. Im Bedarfsfall ist durch die Mitgliederversammlung eine Finanzordnung zu erlassen und später ggf. zu ändern, die weitere Einzelheiten regelt und als nachrangige Vorschrift nicht Bestandteil der Satzung ist.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Ziffer 5
Über den Aufnahmeantrag von aktiven und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand mit Beschluss. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Entscheidung ist dem Antragsteller mitzuteilen ; sie bedarf keiner Begründung. Über den Aufnahmeantrag von aktiven und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand mit  Beschluss. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Entscheidung ist dem Antragsteller mitzuteilen . Sie bedarf keiner Begründung.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Ziffer 2
Der Austritt kann nur auf den Schluss eines Kalenderhalbjahres erfolgen und zwar durch schriftliche Erklärung (per Brief, persönliche Übergabe oder Email) gegenüber einem Mitglied des Vorstandes spätestens bis 30. Juni und 31. Dezember desselben Jahres. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der Vorstand im Einzelfall. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres erfolgen und zwar durch schriftliche Erklärung (per Brief, persönliche Übergabe oder Email) gegenüber einem Mitglied des Vorstandes spätestens bis 30. Juni oder 31. Dezember. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
In Ziffer 3 Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig . Bei Einlegen der Berufung ruht die Mitgliedschaft bis zur endgültigen Entscheidung durch die Mitgliederversammlung. Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bei Einlegen der Berufung ruht die Mitgliedschaft bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung.
In Ziffer 3 Noch bestehende Verpflichtung aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere noch ausstehende Beitragspflichten oder Strafgelder bleiben vom Ausschluss unberührt. Noch bestehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere noch ausstehende Beitragspflichten oder Strafgelder bleiben vom Ausschluss unberührt.
§ 9.1 Mitgliederversammlung
Ziffer 11 neu
  In Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung virtuell im Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt werden. Für die Schaffung der technischen Voraussetzung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Alle sonstigen Einberufungsvoraussetzungen laut Satzung sind anzuwenden.
§ 9.2 Vorstand
Ziffer 9
Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB (Vertretungsvorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten. Bei dessen Verhinderung wird der Verein durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Ist auch der stellvertretende Vorsitzende verhindert, wird der Verein
durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende
und der Schatzmeister bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzenden nur im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden und der Schatzmeister nur im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden den Verein vertreten darf.
In Ziffer 10 Vorstandsbeschlüsse können ausnahmsweise im schriftlichen Verfahren (per Brief, Fax, Email oder in Messenger-Gruppen) gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Vorstandes dem schriftlichen Beschlussverfahren zustimmen. Die Unterlagen über die schriftliche Beschlussfassung sind als Anlage zum Protokoll zu verwahren. Vorstandsbeschlüsse können ausnahmsweise im schriftlichen Umlaufverfahren (per Brief, Fax, Email oder in Messenger-Gruppen) gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Vorstandes dem schriftlichen Beschlussverfahren in Textform zustimmen. Die Unterlagen über die schriftliche
Beschlussfassung sind als Anlage zum Protokoll zu verwahren. In Ausnahmefällen kann die Vorstandssitzung virtuell durchgeführt werden. Alle Vorstandsmitglieder müssen dem im Voraus zugestimmt haben. Für die Schaffung der technischen Voraussetzung ist jedes Vorstandsmitglied selbst verantwortlich.
     





















Einladung
zur Jahreshauptversammlung des TSV Medizin Wechselburg


Der TSV Medizin Wechselburg lädt seine Mitglieder ein zur Jahreshauptversammlung am 24. September 2021 um 19:00 Uhr in die Turnhalle der ehemaligen Grundschule Wechselburg.


Gemäß Satzung wird darauf verwiesen, dass die ordnungsgemäß einberufene Jahreshauptversammlung stets beschlussfähig ist.


Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung und Wahl des Versammlungsleiters
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Begründung und Diskussion über den Ausschluss der Vereinsmitglieder
    - Ramona Amtsberg
    - Matthias Gerstenberger
    - Marion Brückner
    (Siehe auch „Hinweis zu Tagesordnungspunkt 3“ unten)
4. Abstimmung über den Ausschluss der Vereinsmitglieder gemäß Punkt 3
5. Vorstellung der notwendigen Satzungsänderungen und Diskussion
    -> Satzungsänderungen im Überblick
6. Beschlussfassung zur Satzung
7. Vorstellung der Änderung in der Beitragsordnung
8. Beschlussfassung zur Beitragsordnung
9. Bericht des Vorstands
10. Berichte der Abteilungen
11. Kassenbericht
12. Kassenprüfbericht
13. Aussprache und Diskussion
14. Beschlussfassungen
    a. Zum Bericht des Vorstands
    b. Zum Kassenbericht
    c. Zur Entlastung des Vorstands
15. Schlussworte

Hinweis zu Tagesordnungspunkt 3:
Die Begründungen für die Austrittsbeschlüsse des Vorstandes gegen die genannten drei Mitglieder sowie deren Widerspruch gegen den Ausschluss sind bei allen Vorstandsmitgliedern und Abteilungsleitern verfügbar, können dort eingesehen und ausgeliehen werden.
Beim Besuch der Mitgliederversammlung sind die aktuellen Regeln der Corona-Schutzverordnungen zu beachten.


Andreas Hammer
Vorsitzender
TSV Medizin Wechselburg

 

Vorstand des TSV Medizin Wechselburg e.V.

Zur Mitgliederversammlung am 8. November 2019 wurde ein neuer Vorstand und eine neue Revisionskommission gewählt.

Vorstand 2019
v.l.: Falco Leißner, Christian Gilch, Kathrin Pfefferkorn, Henning Schrader, Andreas Hammer, Andrea Furhrmann, Janet Hellriegel, Heidi Poppitz (gefehlt haben: Philipp Sacher und Regina Funke)

Vorstand

Vereinsvorsitzender   Andreas Hammer
stv. Vereinsvorsitzende    Kathrin Pfefferkorn 
Schatzmeister   Christian Gilch
Protokollführer   Falko Leißner
Beisitzer  

Andrea Fuhrmann
Philipp Sacher
Henning Schrader

Revisionskommission

Vorsitzende    Janet Hellriegel
stv. Vorsitzende   Regina Funke
Mitglied   Heidi Poppitz

TSV Medizin Wechselburg gedenkt Werner Elsel

50 Jahre SIMG1138Werner Elsel wäre am 25. April 2021 75 Jahre alt geworden. Der Vorstand des TSV Medizin erinnert aus diesem Anlass an den langjährigen Vorsitzenden, das Ehrenmitglied des Vereins und den Namensgeber unserer Sportanlage.

Werner Elsel prägte über mehrere Jahrzehnte unseren Sportverein. Als Trainer im Fußball war ihm die Jugendarbeit besonders wichtig. Mit der Wechselburger Mannschaft erkämpfte er 1969/70 den Kreismeistertitel. Trotz zahlreicher anderer Aufgaben in den nachfolgenden Jahren blieb er dieser Übungsleitertätigkeit stets treu.

1976 übernahm Werner den Vereinsvorsitz, den er über 27 Jahre bis ins Jahr 2003 ausübte. Mit seiner Tätigkeit in diesem Amt verbindet sich die erfolgreichste Periode unseres Sportvereins, was sich in den Mitgliederzahlen, aber auch in zahlreichen Investitionsprojekten für die Sportanlagen widerspiegelt. Genannt seien hier die Drainage für die Rasenfläche des Sportplatzes, die Erweiterung des Sozialgebäudes und der Bau der Kegel- und Bowlingbahn. Nach der politischen Wende führte Werner unseren Sportverein als eingetragenen Verein bürgerlichen Rechts in die neue Zeit.

Sport war eine Herzensangelegenheit seines Lebens, für die er sowohl in seinem Beruf als Koordinator des Kreissportbundes als auch in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein bis hin zu seiner Mitgliedschaft im Gemeinderat beharrlich und voller Einsatzwille eintrat.
Nach seinem krankheitsbedingten Rücktritt vom Vereinsvorsitz wählte ihn die Mitgliederversammlung unseres Sportvereins zum Ehrenvorsitzenden. 2006, ein Jahr nach dem viel zu frühen Tod von Werner, erhielt die Sportanlage des TSV Medizin Wechselburg den Namen „Werner Elsel Sportstätte“.

Alle Vereinsmitglieder, die Werner Elsel kennen und schätzen lernten, werden die Erinnerung an ihn stets in ihren Herzen tragen.

2003 SIMG3890

Datenschutzrichtlinie 2019

Zur Mitgliederversammlung am 8. November 2019 wurde die Datenschutzrichtlinie des Vereins beschlossen.

>> Datenschutzrichtlinie<<

   
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