Anhang zu Tagesordnungspunkt 5

Aufstellung der Satzungsänderungen im Vergleich zur Satzung, die von der
Mitgliederversammlung am 08.11.2019 beschlossen wurde:

Absatz alte Fassung  neue Fassung
 § 1 Name, Eintragung, Sitz, Geschäftsjahr, Vereinsfarben
Ziffer 3
Der Verein ist im Vereinigungsregister des Amtsgerichtes Chemnitz unter der Nummer „VR 40525“ eingetragen. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Chemnitz unter der Nummer „VR 40525“ eingetragen.
 § 2 Zweck und Gegenstand
In Ziffer 3
die Unterstützung kommunal Aufgaben und Interessen. die Unterstützung kommunaler Aufgaben und Interessen
§ 3 Gemeinnützigkeit
In Ziffer 1
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §51 Abgabenordnung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §51 Abgabenordnung,
Abschnitt, „Steuerbegünstigte
Zwecke“
Ziffer 2
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des
bisherigen gemeinnützigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Wechselburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Bei Auflösung des Vereins bzw. bei Wegfall des gemeinnützigen, steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Wechselburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§4 Mittelverwendung
Ziffer 8
Im Bedarfsfall ist durch die Mitgliederversammlung eine Finanzordnung zu erlassen und später ggf. zu ändern, die weiteren Einzelheiten regelt und als nachrangige Vorschrift nicht Bestandteil der Satzung ist. Im Bedarfsfall ist durch die Mitgliederversammlung eine Finanzordnung zu erlassen und später ggf. zu ändern, die weitere Einzelheiten regelt und als nachrangige Vorschrift nicht Bestandteil der Satzung ist.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Ziffer 5
Über den Aufnahmeantrag von aktiven und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand mit Beschluss. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Entscheidung ist dem Antragsteller mitzuteilen ; sie bedarf keiner Begründung. Über den Aufnahmeantrag von aktiven und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand mit  Beschluss. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Entscheidung ist dem Antragsteller mitzuteilen . Sie bedarf keiner Begründung.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Ziffer 2
Der Austritt kann nur auf den Schluss eines Kalenderhalbjahres erfolgen und zwar durch schriftliche Erklärung (per Brief, persönliche Übergabe oder Email) gegenüber einem Mitglied des Vorstandes spätestens bis 30. Juni und 31. Dezember desselben Jahres. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der Vorstand im Einzelfall. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres erfolgen und zwar durch schriftliche Erklärung (per Brief, persönliche Übergabe oder Email) gegenüber einem Mitglied des Vorstandes spätestens bis 30. Juni oder 31. Dezember. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
In Ziffer 3 Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig . Bei Einlegen der Berufung ruht die Mitgliedschaft bis zur endgültigen Entscheidung durch die Mitgliederversammlung. Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bei Einlegen der Berufung ruht die Mitgliedschaft bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung.
In Ziffer 3 Noch bestehende Verpflichtung aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere noch ausstehende Beitragspflichten oder Strafgelder bleiben vom Ausschluss unberührt. Noch bestehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere noch ausstehende Beitragspflichten oder Strafgelder bleiben vom Ausschluss unberührt.
§ 9.1 Mitgliederversammlung
Ziffer 11 neu
  In Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung virtuell im Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt werden. Für die Schaffung der technischen Voraussetzung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Alle sonstigen Einberufungsvoraussetzungen laut Satzung sind anzuwenden.
§ 9.2 Vorstand
Ziffer 9
Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB (Vertretungsvorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten. Bei dessen Verhinderung wird der Verein durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Ist auch der stellvertretende Vorsitzende verhindert, wird der Verein
durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende
und der Schatzmeister bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzenden nur im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden und der Schatzmeister nur im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden den Verein vertreten darf.
In Ziffer 10 Vorstandsbeschlüsse können ausnahmsweise im schriftlichen Verfahren (per Brief, Fax, Email oder in Messenger-Gruppen) gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Vorstandes dem schriftlichen Beschlussverfahren zustimmen. Die Unterlagen über die schriftliche Beschlussfassung sind als Anlage zum Protokoll zu verwahren. Vorstandsbeschlüsse können ausnahmsweise im schriftlichen Umlaufverfahren (per Brief, Fax, Email oder in Messenger-Gruppen) gefasst werden, wenn alle Mitglieder des Vorstandes dem schriftlichen Beschlussverfahren in Textform zustimmen. Die Unterlagen über die schriftliche
Beschlussfassung sind als Anlage zum Protokoll zu verwahren. In Ausnahmefällen kann die Vorstandssitzung virtuell durchgeführt werden. Alle Vorstandsmitglieder müssen dem im Voraus zugestimmt haben. Für die Schaffung der technischen Voraussetzung ist jedes Vorstandsmitglied selbst verantwortlich.
     





















   
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.